Förderung Ihrer Maßnahme

AVGS & Bildungsgutschein

Mit einem Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nehmen Sie kostenfrei an unseren Maßnahmen teil — wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn erhalten.

Was ist ein AVGS, was ein Bildungsgutschein?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), auch Vermittlungsgutschein genannt, wird von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgestellt. Er berechtigt Sie, einen dafür zugelassenen privaten Anbieter kostenfrei in Anspruch zu nehmen — für die Arbeitsvermittlung ebenso wie für Aktivierungs- und Coachingmaßnahmen nach § 45 SGB III.

Der Bildungsgutschein ist das Gegenstück für berufliche Weiterbildung: Er übernimmt die Kosten einer zertifizierten Qualifizierungsmaßnahme, häufig einschließlich Fahrt- und Betreuungskosten.

In beiden Fällen entscheidet der zuständige Kostenträger über die Förderung. Wird sie für unsere Maßnahme bewilligt, rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab — für Sie entstehen dann keine Kursgebühren.

So funktioniert es

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    Formular ausfüllen

    Füllen Sie das Antragsformular aus, um eine Vorlage für Ihren Antrag zu erstellen.

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    Antrag senden

    Drucken Sie die Vorlage aus und senden Sie diese per Post oder E-Mail an Ihr Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit.

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    Gutschein erhalten

    Nach wenigen Tagen erhalten Sie Ihren Vermittlungsgutschein.

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    Zusammenarbeit starten

    Senden Sie uns eine Kopie des Gutscheins und wir beginnen mit der Vermittlung.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Ein Gutschein kommt für Sie in Frage, wenn eine der folgenden Aussagen auf Ihre aktuelle Situation zutrifft:

  • Sie beziehen Bürgergeld vom Jobcenter (SGB II).
  • Sie beziehen ALG I und sind seit mehr als 6 Wochen arbeitslos (SGB III, § 45).
  • Sie beziehen ALG I und sind seit weniger als 6 Wochen arbeitslos (SGB III, § 44).
  • Sie sind arbeitssuchend gemeldet, beziehen aber kein ALG I oder Bürgergeld.
  • Ihr Arbeitsvertrag wurde gekündigt und endet in den nächsten 3 Monaten.
  • Sie sind selbstständig und auf Jobsuche.
  • Sie haben die Pflege eines Angehörigen beendet und suchen Arbeit.
  • Sie haben gerade eine Hochschul- oder Berufsausbildung abgeschlossen.
  • Sie kehren aus der Elternzeit zurück und suchen Arbeit.
  • Sie sind in einer Transfer- oder Auffanggesellschaft beschäftigt.
  • Sie nehmen an einer von der Agentur für Arbeit geforderten Maßnahme teil.

AVGS-Antrag stellen

In vier Schritten zu Ihrem Antrag — wir bereiten ihn für Ihr Jobcenter bzw. Ihre Agentur für Arbeit vor und begleiten Sie bis zur Ausstellung des Gutscheins. Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

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    Zuständige Behörde
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    Ihre Daten
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    Aktuelle Situation
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    Zusammenfassung

Schritt 1 von 4

Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

Geben Sie die Daten Ihrer zuständigen Behörde an.

Lieber persönlich? Wir erstellen Ihren Antrag auch gemeinsam mit Ihnen und begleiten Sie bis zur Ausstellung des Gutscheins: